Tölzer_Feuerschutz

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Professionelle Beratung und Prüfung aus einer Hand

Für Unternehmen stellt sich die Aufgabe des Brandschutzes unter Berücksichtigung der organisatorischen-, baulichen und anlagentechnischen Situation.

Alle organisatorischen-, baulichen und anlagentechnischen Vorschriften sind durch Richtlinien der Baugenehmigungsbehörde, sowie das Arbeitsschutzgesetz geregelt. Beim Betreiber oder Bauherrn liegt die eigenverantwortliche, gesetzeskonforme Umsetzung.

Personenschäden an Mitarbeitern, Kunden und Gästen wären fatal. Ebenso  Sachschäden und geldwerte Verluste durch Betriebsunterbrechungen nach einem Brand und damit verbundene negative Auswirkungen auf das Firmen-Image.

Wir als Brandschutzbeauftragte stehen Ihnen im betrieblichen Brandschutz fach- und sachgerecht zur Seite.

Zu unseren Kunden gehören Unternehmen aus allen Branchen:

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner zu allen Themen rund um den Brandschutz. Für ein erstes Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.